Position des Kreisverbands Bündnis 90/Die Grünen Frankfurt (Oder) zum „Gemeinsamen Mobilitäts- und Verkehrskonzept 2025-2035“

Am 26. und 28. Januar wurde das „Gemeinsame Mobilitäts- und Verkehrskonzept 2025 – 2035“ den
Frankfurter Stadtverordneten in zwei Ausschüssen vorgestellt. Es soll in der nächsten, ursprünglich für
den 5. März geplanten, gemeinsamen Sitzung der Stadtverordnetenversammlungen von Frankfurt
(Oder) und Słubice beschlossen werden.


Bündnis 90/Die Grünen Frankfurt (Oder) setzen sich seit vielen Jahren intensiv für
grenzüberschreitende Stadtentwicklung und Mobilität ein. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass
sich unsere Doppelstadt endlich ein solches gemeinsames Konzept gibt. Eine genaue Betrachtung der
grenzüberschreitenden Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für die weitere gemeinsame
Stadtentwicklung. Sie kann Synergieeffekte erzeugen und ermöglicht die Akquise von Fördermitteln,
die ohne konzeptionelle Grundlage nicht erschlossen werden können.
Wir begrüßen das beschriebene Leitbild mit seinen vier Bausteinen:

  • Nachhaltige und emissionsarme Mobilität
  • Autoarme Innenstadt mit hoher Aufenthaltsqualität
  • Verbesserte Erreichbarkeit und Pendelverflechtung
  • Verkehrs- und Energiesicherheit

Sehr viele der sich daraus ableitenden Maßnahmen haben das Potenzial, die grenzüberschreitende
Mobilität und die Aufenthaltsqualität für die Menschen in unserer Doppelstadt erheblich zu
verbessern.


Das Konzept enthält jedoch auch die Prüfung einer Kfz-Brücke, die hunderte Meter lang auf Stelzen
durch die Naturschutzgebiete „Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen“ und „Łęgi koło Słubic“
führen würde. Dabei ist noch nicht einmal klar, ob eine Kfz-Brücke überhaupt einen Beitrag zu dem im
Leitbild formulierten Ziel leisten würde, „den Verkehrssektor insgesamt konsequent in Richtung
Klimaneutralität und Umweltfreundlichkeit zu entwickeln“ oder ob sie eher zusätzlichen Kfz-Verkehr
induziert. Weil der unklare verkehrliche Nutzen für uns in keinem Verhältnis zum ökologischen
Schaden und dem für den Brückenbau nötigen Ressourceneinsatz steht, halten wir dieses Projekt für
ökologisch und ökonomisch unverantwortlich.


Nachdem die Oder in den letzten Jahren durch den Oderausbau und insbesondere das Fischsterben
ökologisch stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, sollten wir alles daransetzen, sie als naturnahen
Fluss und auch als Naherholungsgebiet mit den umliegenden Naturschutzgebieten zu erhalten. Eine
mehrere hundert Meter lange Brücke durch das Naturschutzgebiet zu bauen, ist mit diesem Ziel nicht
vereinbar. Die nördlichen Oderwiesen sind zudem als von der EU anerkanntes Flora-Fauna-Habitat
(FFH-Gebiet) streng geschützt, weshalb eine Brücke dort nicht nur nationale, sondern auch hohe EU-
rechtliche Hürden mit sich bringen würde.


Grenzüberschreitende Verkehrswege können nur von beiden Nationalstaaten beschlossen werden und
würden erhebliche Mittel erfordern. Das Bundesverkehrsministerium beweist schon seit vielen Jahren,
dass (weitere) Oderquerungen dort keine Priorität genießen, wie das Beispiel der Ostbahn deutlich
zeigt. Die knappen finanziellen und personellen Mittel, die wir als Stadt für planerische Zuarbeiten bei
solchen großen Bauvorhaben einbringen müssten, sollten in den Erhalt und die bedarfsgerechte
Neugestaltung der Verkehrsinfrastruktur unserer Doppelstadt im Sinne der im Mobilitätskonzept
genannten Leitlinien fließen, nicht in eine Brücke, die am Ende vielleicht nie gebaut wird.
Hinzu kommt, dass die Stadtverordneten bereits 2016 die Entbehrlichkeit der ursprünglich im
nördlichen Stadtgebiet im Flächennutzungsplan auf Höhe Triftweg/Ragoser freigehaltenen
Brückentrasse beschlossen haben (siehe 16/SVV/0692 – Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für
das Gebiet „Triftweg / Ragoser Talweg“, insb. Anlage 3, Seite 6).


Wir halten es darüber hinaus nicht für sinnvoll, die Maßnahme „Ortsumgehungsstraße in Słubice“, die
von unserer Nachbarstadt seit Jahren gefordert wird, um die Słubicer Innenstadt zu entlasten, mit
einer weiteren Kfz-Brücke über die Oder zu verknüpfen. Die Umgehungsstraße ist eine verkehrliche
Maßnahme, die für sich steht. Auch ohne die Prüfung einer Kfz-Brücke wird sie einen erheblichen
verkehrlichen Nutzen und eine verbesserte Aufenthaltsqualität für die Menschen in Słubice bringen.
Dass eine Kopplung an die Brücke nicht sinnvoll ist, zeigt sich auch daran, dass die bestehenden
Varianten für eine Umgehungsstraße gar nicht dort enden würden, wo jetzt eine Brücke ins Spiel
gebracht wird.


Um den Kfz-Verkehr in der Innenstadt kurzfristig zu reduzieren, muss der grenzüberschreitende
Transitverkehr – sofern er nicht auf die Bahn verlagert werden kann – auf der Autobahn bleiben. Die
Leistungsfähigkeit der A12 ist aktuell durch die Grenzkontrollen erheblich eingeschränkt. Deshalb
muss es weiterhin oberste Priorität haben, sich gemeinsam und auf allen Ebenen für ein Ende der
Grenzkontrollen einzusetzen, die nicht nur massiven Ausweichverkehr von der Autobahn in die
Innenstadt lenken, sondern auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Lebensqualität unserer
Grenzregion einschränken.


Als eine Maßnahme zur Erreichung des Ziels einer autoarmen Innenstadt wurde in den vergangenen
Jahren die Schließung der Stadtbrücke für den Kfz-Verkehr diskutiert. Wir halten dies für schwierig.
Unsere beiden Stadtkörper sollten an der engsten Stelle des Flusses für den innerörtlichen Verkehr
verbunden bleiben. Auch in einem Beteiligungsworkshop im Juni 2025 wurde die Weiternutzung der
Stadtbrücke für den Kfz-Verkehr als akzeptabel bezeichnet. Wir begrüßen es, dass im Entwurf des
Mobilitätskonzepts als mittel- bis langfristiges Ziel weiterhin eine grenzüberschreitende Erweiterung
des Straßenbahnnetzes verfolgt wird, für die bei der Sanierung der Stadtbrücke auch eine Trasse
eingeplant wurde.


Im Zusammenhang mit dem Mobilitätskonzept beauftragte die Stadtverwaltung im Dezember 2025
eine „Machbarkeitsstudie zu weiteren Oderquerungen für die Doppelstadt“. Diese beinhaltet die
Untersuchung einer zweiten Kfz-Brücke und einer Fußgänger- und Fahrradbrücke. Das
Mobilitätskonzept empfiehlt, zuerst die Umsetzung der Brücke für den Fuß- und Radverkehr zu
priorisieren. Auch in einem Beteiligungsworkshop im Juni 2025 bewerteten die teilnehmenden
Bürger*innen die Fuß- und Radverkehrsbrücke mehrheitlich mit hoher Priorität, eine weitere Kfz- Brücke dagegen mehrheitlich mit einer sehr niedrigen Priorität. Diese Priorisierungen spiegeln sich nicht in der Leistungsbeschreibung der Stadtverwaltung für die Machbarkeitsstudie wider. Wir kritisieren, dass diese Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess nicht berücksichtigt wurden und die Stadtverwaltung damit riskiert, dass solche Formate zu reiner Scheinbeteiligung werden und gerechtfertigten Frust bei den Bürgerinnen auslösen.

Wir werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie kritisch prüfen. Im Lichte vieler anderer Herausforderungen für unsere Stadt wird sich selbst bei einer kostengünstigeren und technisch deutlich leichter machbaren Fuß- und Radverkehrsbrücke die Frage stellen, ob sie in einem realistischen Zeitrahmen umsetzbar ist.

Bündnis 90/Die Grünen betrachten Mobilität stets ganzheitlich. Unsere Doppelstadt hat das Potential,
wie im Konzept beschrieben, ein Stadtraum der kurzen Wege zu werden, in welchem ein großer Teil
der Mobilität zu Fuß, per Rad oder mit dem ÖPNV zurückgelegt werden kann. Dafür werden wir uns
auch weiterhin einsetzen.

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