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Der Antrag wurde intensiv diskutiert. Ein fraktionsübergreifend erarbeiteter Antrag wurde auf der 17. StVV beschlossen.
Da das Thema der Mitarbeit von Mandatsträgern für die Stasi auf Landesebene ein intensiv debattiertes Thema ist, kann sich auch die Frankfurter StVV diesem Thema nicht verschließen. Deshalb habe ich diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Von der CDU kam nachdem dieser Antrag vorlag ein detaillierterer Vorschlag. Nach intensiver Debatte wurde beschlossen, den Antrag in den Hauptausschuss zu verweisen. Dort finden derzeit Gespräche zwischen den Fraktionen statt, um einen konsensfähigen Antrag zu erarbeiten.
Antrag:
"Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt (Oder) und ihre Beigeordneten, die vor dem 31. August 1971 geboren wurden und deren letzte Überprüfung auf eine mögliche Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR im Auftrag der Stadt am 1. Januar 2010 länger als 12 Monate zurücklag, werden erneut überprüft.
2. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes die Auskünfte gem. § 20 (1) Nr. 6 lit. B StUG einzuholen. Die Überprüfung der Stadtverordneten erfolgt auf der Grundlage des StUG § 20 (1) Nr. 6 lit. b. Danach ist die Kenntnis einer diesbezüglichen Antragstellung durch den jeweiligen Stadtverordneten erforderlich, jedoch nicht sein Einverständnis.
3. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung schlägt der Stadtverordnetenversammlung hierzu in Abstimmung mit den Fraktionen ein Verfahren vor."
Hierzu auch meine Rede in der StVV:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
auch 20 Jahre nach der friedlichen Revolution bewegt das Thema des Umgangs mit der Staatssicherheit der DDR die Menschen. Das hat in aller Deutlichkeit die Debatte nach der Landtagswahl gezeigt. Die Nichtaufarbeitung dieses Themas in Brandenburg konnte keinen Erfolg haben. Die Menschen möchten wissen, wer sie vertritt und wie die Abgeordneten mit ihrer eigenen Biografie umgehen. Schlussstriche können bei einem so sensiblen Thema nie verordnet werden.
Diese Transparenz ist mir und meiner Partei, Bündnis 90/Die Grünen, wichtig. Als Stadtverordneter wurde ich des Öfteren auf die Frage des Umgangs mit dem Thema in Frankfurt (Oder) angesprochen. Dies zeigt, dass hier ein Aufklärungs- und Diskussionsbedarf besteht, dem wir uns als Stadtverordnete auch stellen müssen. Deshalb habe ich diesen Antrag in die StVV eingebracht.
Vor der Einbringung habe ich alle Fraktionen über dieses Vorhaben informiert und den Vorschlag einer gemeinsamen Einbringung unterbreitet. Leider gab es dazu aus den anderen Fraktionen nur eine Rückmeldung und wir können heute nicht über einen gemeinsamen, fraktionsübergreifenden Antrag entscheiden, wie dies andernorts meistens der Fall ist.
Ich weiß, dass der Umgang mit diesen Anfragen bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes kein Ruhmesblatt der Frankfurter StVV ist. Aber ich denke, das sollte uns nicht davon abhalten aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Was in anderen Städten und Gemeinden z.T. seit Jahren geübte Praxis ist, sollte auch in Frankfurt (Oder) in einem geordneten Verfahren möglich sein. Um nur ein paar Beispiele aus der Region zu nennen: Beschlossen haben diese Überprüfung in diesem Jahr u.a. der Kreistag Märkisch-Oderland, die Stadt Eisenhüttenstadt und die Gemeinde Bad Saarow.
Aus all den genannten Gründen bitte ich Sie deshalb um Zustimmung zu dem Antrag."
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