BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frankfurt (Oder)

Spenden direkt an den KV

Wir wollen im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft bestehen. Deshalb wirbt BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen.

Wenn Sie eine Aktion wie z.B. den Wahlkampf, eine Kampagne o.ä. zum Anlaß einer Spende nehmen, fließt dieses Geld dem Etat der Landespartei zu und wird in Übereinstimmung mit unserer Satzung für das Aktionsziel eingesetzt.

Bitte überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto des Kreisverbandes und benennen Sie den gewünschten Zweck, z.B. Bundestagswahl 2009, oder Ähnliches:

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kreisverband Frankfurt (Oder)

Konto-Nummer: 40 18 36 65 00

Bankleitzahl: 43060967 (GLS Gemeinschaftsbank)

Hinweis:

Spenden ersetzen nicht die Mitgliedsbeiträge, die den Kreisverbänden zustehen!

Grenzen der Spendeneinwerbung

Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden. Außerdem nehmen wir in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz folgende Spenden nicht an:

Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen

Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen

Spenden von Unternehmen außerhalb Deutschlands

Spenden über 1000 EUR mit ausländischer oder 500 EUR mit unklarer Herkunft

Prüfung und Spendenquittung

Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Die Spenderinnen und Spender erhalten am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher.

Vertraulichkeit und Rechenschaftslegung

Spenden werden von uns vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben. Wenn Sie einer Speicherung Ihrer Daten nicht ausdrücklich zustimmen, werden diese nach Erstellung der Spendenquittung gelöscht.

In unserem  Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen, bei Beträgen über 10.000 EUR unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders. Die Rechenschaftsberichte aller Parteien werden vom Präsidenten des Deutschen Bundestages veröffentlicht.

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